Als Maßnahme gegen Feinstaubbelastung und hohe Ozonwerte hat die Eurométropole Straßburg am 1. November 2017 eine Umweltplakette für motorisierte Fahrzeuge eingeführt. Sie gilt am vierten Tag des sogenannten Ozon- oder Feinstaubalarms, den die Stadt Straßburg immer dann ausruft, wenn die Umweltbelastung besonders hoch ist. Auch ausländische Fahrzeuge – Pkw, Motorräder, Lkw und Busse – müssen mit der Plakette ausgestattet sein, wenn sie an Tagen mit hoher Luftverschmutzung im Großraum Straßburg fahren möchten. Die deutsche grüne Feinstaubplakette ist dort nicht gültig. Die französische Umweltplakette kostet 4,21 Euro und kann ganz einfach über die deutsche Internetseite der französischen Regierung erworben werden.
Besonders in den Wintermonaten werden in Straßburg häufig hohe Feinstaubwerte gemessen; im Sommer steigen die Ozonwerte manchmal über den EU-Grenzwert. An Tagen mit hoher Schadstoffbelastung hat die Stadt bisher unter anderem Geschwindigkeitsbeschränkungen durchgesetzt und die Preise für den öffentlichen Nahverkehr gesenkt, um Menschen dazu zu bewegen, vom Auto auf umweltfreundlichere Transportmittel umzusteigen. Diese Maßnahmen werden nun um das Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Umweltplakette oder mit zu hohem Schadstoffausstoß ergänzt. Es gilt im gesamten Straßennetz der Eurométropole de Strasbourg. Anzeigen mit der Aufschrift „Circulation différenciée“ werden an den Straßen darauf hinweisen.
Die Stadt Kehl wird außerdem auf Twitter (www.twitter.com/stadt_kehl) und auf ihrer Website (www.kehl.de) jeweils aktuell darüber informieren.
Die Vignette gibt es in sechs verschiedenen Farben: Grün steht zum Beispiel für sehr umweltfreundlich, also für Elektroautos. Je nach Fahrzeugklasse und -alter werden außerdem violette, gelbe oder orangefarbene Plaketten zuerkannt. Wem bei der Angabe seiner Fahrzeugdaten im Internet angezeigt wird, dass er eine rote oder graue Plakette bekommt, weiß bereits, dass er aufgrund des hohen Schadstoffausstoßes seines Autos bei hoher Luftbelastung im Großraum Straßburg nicht fahren darf. Betroffen vom Fahrverbot sind unter anderem Dieselautos, die älter als zwölf Jahre sind und Autos mit Benzinantrieb, die älter als 21 Jahre sind, sowie diesel- und benzinbetriebene Motorräder, die vor mehr als 13 Jahren gebaut wurden. Für größere Fahrzeuge, wie Lkw, Busse oder Wohnmobile, gelten gesonderte Regelungen, die in der Grafik dargestellt sind.
Die Umweltplakette „Crit’Air“ kann auf der Internetseite der französischen Regierung zu einem Preis von 4,21 Euro bestellt werden; darin sind die Versandkosten bereits enthalten. Die Stadtverwaltung warnt davor, sie über andere Websites zu kaufen, wo unseriöse Anbieter höhere Preise verlangen.
Die Plakette ist so lange gültig, wie sie lesbar ist. Sie gilt nicht nur auf dem Gebiet der Eurométropole de Strasbourg, sondern auch in anderen französischen Städten, wie Paris, Grenoble und Lyon. Wer an Tagen mit hoher Schadstoffbelastung ohne Umweltplakette gesichtet wird, muss in Straßburg mit Bußgeldern zwischen 45 und 135 Euro rechnen. Die Höhe der Geldbußen richtet sich nach Fahrzeugtyp und -größe.
Alle Informationen und Bestellformulare finden sich unter diesem Link: www.certificat-air.gouv.fr/de/
Zudem hat die Eurométropole de Strasbourg eine Infobroschüre auf Deutsch herausgegeben:
Infobroschüre Crit'Air
Hintergrund
Hohe Ozon- und Feinstaubmengen in der Luft werden als potentiell gesundheitsschädlich eingestuft. Vor allem bei älteren Menschen, Kindern oder Schwangeren können sie zum Beispiel zu Atemwegsbeschwerden führen. Werden bestimmte Grenzwerte überschritten, ruft die Stadt Straßburg deshalb Ozon- oder Feinstaubalarm aus.
Ausgewählte Videos zu Themen aus der Rheinstadt und den Ortschaften finden sich im Videoarchiv. mehr...
Wer an seinem Haus Schäden festgestellt hat, die er auf die von den Geothermie-Bohrungen auf der französischen Rheinseite ausgelösten Erdbeben zurückführt, muss diese nun rasch per Post melden. mehr...
Das Führungszeugnis sowie Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können auch online beantragt werden. mehr...
Die Fahrpläne der Stadt- und Linienbusse für 2021 sind hier einsehbar. mehr...
Wegen Arbeiten am Fahrbahnteiler ist die Kinzigallee auf Höhe der Oberländerstraße von Montag, 18. Januar, bis Sonntag, 31. Januar, verengt. mehr...
Die Straße Am Schloßjockelskopf ist auf Höhe der Hausnummer 24 bis zum 26. Februar voll gesperrt. mehr...
Auch im Jahr 2021 werden ausgewählte Haushalte in Deutschland befragt, um Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung zu ermitteln. Die amtliche Haushaltsbefragung – Mikrozensus genannt – startet am Montag, 11. Januar. mehr...
Um Wasserleitungen zu erneuern ist die Rastatter Straße von Mittwoch, 13. Januar, bis Freitag, 26. Februar, abschnittsweise halbseitig gesperrt. mehr...
Wer seinen Weihnachtsbaum loswerden möchte, dem bietet die Stadt Plätze an, wo die Bäume abgelegt werden können. mehr...
Wer versehentlich keinen oder den falschen Abfallkalender für das kommende Jahr bekommen hat, kann sich an der Infothek im Rathaus I ein Exemplar abholen. mehr...
Der Bahnübergang in der Auenheimer Straße in Neumühl ist von Mittwoch, 13. Januar, 2021 bis Dienstag, 23. März, 2021 gesperrt. mehr...
Aufgrund von Sanierungsarbeiten muss die Straße Am Alten Sportplatz zwischen der Hirtenstraße und der Pfarrgasse noch bis Freitag, 26. Februar, 2021 voll gesperrt bleiben. mehr...
Die Maurice-Ravel-Straße bleibt noch bis Sonntag, 31. Januar, abschnittsweise voll gesperrt. mehr...
Sämtliche Gutscheine für das Stegermattbad in Offenburg bleiben bis zum 31. Mai 2021 gültig. mehr...
Stadtverwaltung Kehl · Rathausplatz 1 · 77694 Kehl · Tel.: 07851 88-0 · Fax: 07851 88-1102 · info@stadt-kehl.de -